Fahrradrecht – Verkehrsverstöße, Fahrradunfall und E-Bike

Radfahrer auf einem markierten Radweg – Rechtsanwalt Jan Wollesen, Verkehrsrecht

Fahrradfahrer nehmen als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teil. Für sie gelten deshalb zahlreiche Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, auch wenn für Fahrräder in wichtigen Punkten andere Regeln gelten als für Kraftfahrzeuge. Rechtliche Fragen entstehen vor allem nach einem Fahrradunfall, bei Verkehrsverstößen, bei Alkohol- oder Drogenfahrten sowie bei der Einordnung elektrisch unterstützter Fahrräder.

Nach einem Unfall kommt es darauf an, wer den Zusammenstoß verursacht hat, ob dem Fahrradfahrer ein Mitverschulden vorzuwerfen ist und welche Schäden ersetzt werden müssen. Neben den Reparaturkosten für das Fahrrad können Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen verlangt werden. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ist regelmäßig auch die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz zu berücksichtigen.

Auch Verkehrsverstöße mit dem Fahrrad können erhebliche Folgen haben. Rotlichtverstöße, die verbotswidrige Benutzung von Gehwegen, das Fahren in falscher Richtung oder die Nutzung eines Mobiltelefons werden mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet. Schwerwiegende Verstöße können in das Fahreignungsregister eingetragen werden und sich dadurch mittelbar auf eine vorhandene Fahrerlaubnis auswirken.

Besondere rechtliche Risiken bestehen bei Alkohol oder Drogen. Wer wegen seines Zustands nicht mehr sicher Fahrrad fahren kann, macht sich unter Umständen wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille muss außerdem regelmäßig mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gerechnet werden. Das kann auch Personen betreffen, die bei der Fahrt überhaupt kein Kraftfahrzeug geführt haben.

Bei Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs hängt die rechtliche Beurteilung von den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs ab. Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h wird rechtlich grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt. Schnellere oder unabhängig vom Treten angetriebene Fahrzeuge können dagegen Kraftfahrzeuge sein. Nach einem technischen Tuning können deshalb plötzlich eine Fahrerlaubnis, eine Betriebserlaubnis und ein Haftpflichtversicherungsschutz erforderlich sein.

Beiträge zum Fahrradrecht

Die folgenden Beiträge behandeln die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um Fahrrad, Pedelec und E-Scooter. Sie erläutern Verkehrsverstöße und Bußgelder, Ansprüche nach einem Fahrradunfall, Haftungsquoten, Alkohol- und Drogenfahrten, die Nutzung von Radweg, Gehweg und Fahrbahn sowie die rechtlichen Folgen technischer Veränderungen an elektrisch unterstützten Zweirädern.

Rechtliche Beratung nach einem Fahrradunfall oder Verkehrsverstoß

Nach einem Fahrradunfall sollten Haftungsfragen und Schadenspositionen frühzeitig geprüft werden. Polizeiliche Unfallmitteilungen, Fotos, Zeugenaussagen, ärztliche Unterlagen und Nachweise über beschädigte Gegenstände können für die spätere Regulierung entscheidend sein. Erklärungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten erst abgegeben werden, wenn der Unfallhergang und die möglichen Rechtsfolgen geklärt sind.

Auch bei einem Bußgeldverfahren, einem strafrechtlichen Vorwurf wegen Alkohol oder Drogen sowie bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde kann eine frühe rechtliche Prüfung erforderlich sein. Über mein Büro kann Akteneinsicht beantragt, die Beweislage geprüft und das weitere Vorgehen mit der zuständigen Behörde, Staatsanwaltschaft oder Versicherung abgestimmt werden.

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