Familienrecht

Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Streit um Kinder betreffen nicht nur rechtliche Fragen, sondern häufig die gesamte persönliche und wirtschaftliche Lebenssituation. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit über Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.

Zum Familienrecht gehören insbesondere Fragen zur Scheidung, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht, zum Zugewinnausgleich sowie zu Gewaltschutz und Eheverträgen. Verfahren aus Flensburg, Harrislee, Handewitt und dem Kreis Schleswig-Flensburg werden regelmäßig vor dem Familiengericht Flensburg geführt.

Trennung/ Scheidung

Viele Menschen wenden sich erstmals an einen Anwalt, wenn die Trennung bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht. Im Rahmen einer Scheidung stellen sich häufig Fragen zum Trennungsjahr, zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens, zu den Scheidungskosten sowie zu möglichen Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Versorgungsausgleich. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und unnötige Konflikte zu reduzieren. Je nach Situation kommen sowohl einvernehmliche Lösungen als auch eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Betracht.

Unterhalt

Nach einer Trennung oder Scheidung entsteht häufig Streit über finanzielle Verpflichtungen. Dabei kann es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gehen. Die Höhe möglicher Ansprüche hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von den Einkommensverhältnissen, dem Betreuungsumfang für gemeinsame Kinder und den jeweiligen Lebensverhältnissen. Eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Situation beider Beteiligten ist regelmäßig die Grundlage für eine sachgerechte Lösung.

Sorgerecht

Das Sorgerecht betrifft die grundlegenden Entscheidungen im Leben eines Kindes. Hierzu gehören beispielsweise Fragen der Schulwahl, medizinischer Behandlungen, des Aufenthaltsortes oder sonstiger Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Auch nach einer Trennung bleibt es häufig beim gemeinsamen Sorgerecht. Kommt es zwischen den Eltern zu Meinungsverschiedenheiten, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich werden. Maßgeblicher Maßstab ist stets das Kindeswohl.

Umgangsrecht

Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig haben Eltern nicht nur ein Recht, sondern regelmäßig auch die Pflicht, den Kontakt zum Kind zu fördern. In der Praxis entstehen Konflikte häufig über Umgangszeiten, Ferienregelungen, Feiertage oder die Ausgestaltung des Kontakts bei größerer räumlicher Entfernung. Ziel sollte stets eine verlässliche und für das Kind tragfähige Regelung sein.

Zugewinnausgleich

Mit einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen zu berücksichtigen ist. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft findet regelmäßig ein Zugewinnausgleich statt. Dabei werden Anfangsvermögen und Endvermögen der Ehegatten miteinander verglichen. Die Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Schulden kann dabei erhebliche praktische Bedeutung erlangen. Eine sorgfältige Aufarbeitung der Vermögensverhältnisse ist häufig entscheidend.

Gewaltschutz

Gewalt, Bedrohungen, Nachstellungen oder fortgesetzte Belästigungen können gerichtliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen, Kontaktverbote, Näherungsverbote oder die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung zu beantragen. In dringenden Fällen kann das Familiengericht im Wege einer einstweiligen Anordnung kurzfristig Schutzmaßnahmen anordnen. Gerade nach Trennungen oder in eskalierenden Konfliktsituationen ist häufig schnelles Handeln erforderlich.

Familienrechtliche Ersteinschätzung

Familienrechtliche Angelegenheiten lassen sich häufig nicht isoliert betrachten. Eine Trennung kann zugleich Fragen zum Unterhalt, zur Ehewohnung, zum Umgang mit Kindern, zum Sorgerecht, zum Zugewinnausgleich und zur späteren Scheidung auslösen. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt davon ab, welche Punkte bereits geklärt sind und wo rechtlicher Handlungsbedarf besteht.

Für eine erste Einordnung sind vor allem die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend: Seit wann besteht die Trennung? Gibt es gemeinsame Kinder? Wie sind Einkommen, Wohnsituation und Vermögen verteilt? Bestehen bereits gerichtliche Verfahren, Fristen oder Schreiben der Gegenseite?

Über das Formular können Sie die wesentlichen Informationen strukturiert übermitteln. Auf dieser Grundlage lässt sich prüfen, ob zunächst eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommt, ob Unterlagen nachgereicht werden sollten oder ob kurzfristige gerichtliche Schritte erforderlich sind.

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12 Fragen zu Trennung und Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz geht regelmäßig davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Verweigert ein Ehegatte die Zustimmung, kann die Scheidung in der Regel nach drei Jahren Trennung auch gegen seinen Willen ausgesprochen werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kommt eine sofortige Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres in Betracht.
Was bedeutet das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgesehene Mindestzeit zwischen Trennung und Scheidung. In dieser Zeit muss die eheliche Lebensgemeinschaft beendet sein. Maßgeblich ist, dass keine gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr besteht. Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann eine Trennung im Einzelfall möglich sein, wenn sie im Alltag tatsächlich konsequent umgesetzt wird.

Brauchen beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag selbst ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es häufig aus, wenn nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere der Scheidung zustimmt. Sobald jedoch eigene Anträge gestellt werden oder Streit über Folgesachen besteht, kann für beide Seiten eine eigene anwaltliche Vertretung sinnvoll oder erforderlich sein.

Was kostet eine Scheidung

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser hängt insbesondere von den Einkommensverhältnissen der Ehegatten und dem Umfang der mitgeregelten Folgesachen ab. Ich rechne dabei ausschließlich nach der gesetzlichen Regelvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die anwaltlichen Gebühren ergeben sich also aus dem gesetzlich vorgesehenen Gebührenrecht auf Grundlage des Verfahrenswerts.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehegatten über die Scheidung selbst und möglichst auch über die wesentlichen Folgesachen einig. In solchen Fällen lässt sich das Verfahren regelmäßig deutlich schlanker und konfliktärmer gestalten. Nach Klärung der Ausgangslage wird der Scheidungsantrag eingereicht, das Gericht führt das Verfahren durch und bestimmt schließlich einen Termin zur Scheidung.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab. Eine einvernehmliche Scheidung ohne größere Streitpunkte ist in der Regel deutlich schneller abgeschlossen als ein Verfahren mit streitigen Folgesachen. Einfluss haben insbesondere die Bearbeitungszeit des Gerichts, der Versorgungsausgleich und die Frage, ob zusätzliche Anträge gestellt werden.

Was sind Folgesachen?

Folgesachen sind rechtliche Themen, die mit Trennung und Scheidung häufig zusammenhängen. Hierzu zählen insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, die Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats. Nicht jeder dieser Punkte muss automatisch gerichtlich mitentschieden werden. Vieles kann auch außergerichtlich geregelt werden.

Was passiert mit Unterhalt?

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kann sowohl Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt eine Rolle spielen. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Betreuungsanteile, Erwerbsmöglichkeiten und die konkrete Lebenssituation der Beteiligten.

Was passiert mit Haus, Wohnung und Vermögen?

Bei einer Trennung stellen sich häufig Fragen zur weiteren Nutzung der gemeinsamen Wohnung, zu einem Haus, zu gemeinsamen Konten und zum sonstigen Vermögen. Auch bestehende Verbindlichkeiten können eine Rolle spielen. Welche Lösung sachgerecht ist, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen und der Möglichkeit einer Einigung ab.

Was gilt bei gemeinsamen Kindern?

Sind gemeinsame Kinder betroffen, stehen häufig Sorge- und Umgangsrecht sowie der Kindesunterhalt im Vordergrund. Maßgeblich ist dabei stets, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. In vielen Fällen lassen sich tragfähige Lösungen außergerichtlich finden. Wo dies nicht gelingt, müssen Fragen gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.

Wann kann ein Kontaktverbot oder Näherungsverbot beantragt werden?

Ein gerichtliches Kontakt- oder Näherungsverbot kommt insbesondere bei Gewalt, Drohungen, Stalking oder sonstigen schwerwiegenden Belästigungen in Betracht. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Kann ich erreichen, dass die andere Person die gemeinsame Wohnung verlassen muss?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Familiengericht die Wohnung vorübergehend einem Beteiligten zur alleinigen Nutzung zuweisen. Dies kommt insbesondere bei Gewaltvorfällen oder erheblichen Bedrohungen in Betracht.