Strafrecht
Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Gerade in der ersten Unsicherheit werden oft Angaben gemacht oder Schritte eingeleitet, die später kaum noch zurückgenommen werden können. Wer vorschnell Stellung nimmt, weil der Vorwurf absurd erscheint oder weil das Bedürfnis groß ist, sich sofort zu erklären, handelt nicht zwingend im eigenen Interesse.
Deshalb sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung eingeholt werden. Bevor Erklärungen abgegeben oder Unterlagen unterschrieben werden, sollte zunächst geprüft werden, was konkret vorgeworfen wird, welche Risiken bestehen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0461-72018 oder per E-Mail an info@janwollesen.de oder melden Sie sich über unser Kontaktformular.
Mit 18 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger vertrete ich Mandanten deutschlandweit:
- Strafverteidigung in Ermittlungs und Hauptverfahren
- Einspruch gegen Strafbefehle
- Vertretung bei Hausdurchsuchung, Haftprüfung, Vorladung
- Nebenklage- und Opfervertretung
- Adhäsionsverfahren
Vorladung erhalten, Polizei steht vor der Tür?
Wenn gegen Sie ermittelt wird, Sie eine Vorladung erhalten haben, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder bereits ein Strafbefehl vorliegt, gilt vor allem eines: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.
Auch gut gemeinte Erklärungen können die Verteidigung erschweren. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen und den Sachverhalt erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte rechtlich bewerten zu lassen.
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Schweigen ist kein Fehler und kein Schuldeingeständnis, sondern oft der richtige erste Schritt.
Wichtig ist deshalb:
- keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
- keine vorschnelle Stellungnahme
- keine Termine ohne vorherige rechtliche Beratung
- Unterlagen wie Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchungsprotokoll sichern
- frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholen
Das Ziel der Strafverteidigung
Nicht jedes Strafverfahren hat dasselbe und vor allem Freispruch als Ziel. In manchen Fällen steht der Freispruch im Vordergrund. In anderen Konstellationen kann es sinnvoller sein, frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken, den Tatvorwurf zu begrenzen oder eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.
Welche Verteidigungsstrategie die richtige ist, hängt immer vom konkreten Vorwurf, der Beweislage und Ihren persönlichen Interessen ab. Nicht jede rechtlich mögliche Auseinandersetzung ist auch taktisch sinnvoll. Ziel einer guten Strafverteidigung ist es deshalb, frühzeitig zu erkennen, welche Lösung im konkreten Fall das beste Ergebnis verspricht.
Darunter dann als kurze Punkte:
- Hinwirken auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens
- Begrenzung oder Korrektur des Tatvorwurfs
- Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung
- sachgerechter Umgang mit einem Strafbefehl
- Verteidigung mit dem Ziel eines Freispruchs, wenn dies geboten und realistisch ist
Kosten der Strafverteidigung
Ein Strafverfahren ist eine Belastung, finanziell soll es das nicht unerträglich machen. Wir setzen auf volle Transparenz und faire Modelle.
Kostenlose Ersteinschätzung: Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Erstkontakt an. In einem ersten Telefonat oder per Nachricht erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles.
Zinslose Ratenzahlung:Eine hochwertige Verteidigung darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Wir ermöglichen Ihnen eine flexible und zinslose Ratenzahlung der Anwaltsgebühren.
Pflichtverteidigung: In vielen Fällen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihnen ein Anwalt zur Seite stehen muss (sogenannte „notwendige Verteidigung“). Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. In diesem Fall übernimmt der Staat zunächst die Anwaltsgebühren. Sie haben ein Wahlrecht und können sich Ihren Verteidiger aussuchen.
Strafrechtliche Vorwürfe sollten frühzeitig eingeordnet werden
Schweigen Sie zur Sache und lassen Sie zunächst prüfen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf, um Ihre Verteidigungsstrategie zu besprechen.
10 Fragen zum Strafverfahren
Was sollte ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten habe?
Wenn Sie als Beschuldigter eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder sich selbst zu belasten. Sinnvoll ist es, die Vorladung anwaltlich prüfen zu lassen und zunächst Akteneinsicht zu beantragen, bevor über eine Einlassung entschieden wird.
Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich als Beschuldigter vorgeladen wurde?
Eine polizeiliche Vorladung begründet für Beschuldigte grundsätzlich keine Pflicht zum Erscheinen. Anders kann es bei einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Ladung sein. Gerade deshalb sollte zunächst geprüft werden, von wem die Vorladung stammt und welche Verfahrenssituation vorliegt.
Sollte ich bei einem Ermittlungsverfahren zur Sache aussagen?
In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen. Ohne Akteneinsicht ist meist nicht bekannt, auf welche Aussagen, Unterlagen oder sonstigen Beweismittel sich der Vorwurf stützt. Eine vorschnelle Stellungnahme kann die spätere Verteidigung unnötig erschweren.
Ist Schweigen im Strafverfahren ein Schuldeingeständnis?
Nein. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein elementares Recht des Beschuldigten. Niemand ist verpflichtet, an der eigenen Überführung mitzuwirken. Gerade im Strafrecht ist Schweigen häufig der richtige erste Schritt, bis der Akteninhalt bekannt ist.
Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?
Nach einer Hausdurchsuchung sollte die Situation sofort rechtlich eingeordnet werden. Wichtig sind insbesondere das Durchsuchungsprotokoll, ein mögliches Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis sowie die Frage, auf welchen Verdacht sich die Maßnahme stützt. Auch hier gilt: keine vorschnellen Angaben machen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Was ist ein Strafbefehl und was muss ich beachten?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren, meist ohne vorherige Hauptverhandlung. Häufig werden Geldstrafen, Fahrverbote oder andere Rechtsfolgen festgesetzt. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Deshalb sollte nach Erhalt eines Strafbefehls keine Zeit verloren werden.
Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?
Ja. Nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Verurteilung oder einer Hauptverhandlung. Je nach Sachlage kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hingewirkt werden. Ob dies realistisch ist, hängt vom Tatvorwurf, der Beweislage, möglichen Vorbelastungen und dem bisherigen Verfahrensverlauf ab.
Wann bekomme ich Akteneinsicht im Strafverfahren?
Akteneinsicht erhält in der Regel der beauftragte Verteidiger. Für die Verteidigung ist sie oft der entscheidende erste Schritt, weil erst dadurch sichtbar wird, was genau vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen. Eine seriöse Einschätzung des Falls ist ohne Akteneinsicht häufig nur eingeschränkt möglich.
Was kostet ein Anwalt im Strafrecht?
Die Kosten hängen vom Verfahrensstadium, Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falls ab. Maßgeblich ist etwa, ob es um eine erste Verteidigung im Ermittlungsverfahren, einen Strafbefehl oder ein gerichtliches Verfahren geht. Nach einer ersten Sichtung der Unterlagen lässt sich häufig bereits ein realistischer Kostenrahmen für die weitere Vertretung benennen.
Wann sollte ich im Strafrecht einen Anwalt kontaktieren?
Je früher, desto besser. Bereits bei einer Vorladung, einer Durchsuchung, einem Anhörungsschreiben oder einem Strafbefehl kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Frühes Tätigwerden hilft oft dabei, Fehler zu vermeiden, Fristen zu wahren und die Verteidigung von Anfang an sinnvoll aufzubauen.
