Ein Strafbefehl kommt oft überraschend. Viele Betroffene hatten vorher nur Post von der Polizei, eine Vorladung oder eine Anhörung erhalten. Und plötzlich liegt ein gerichtliches Schreiben mit einem Strafbefehl im Briefkasten. Ist das schon eine Verurteilung?
Ein Strafbefehl ist kein bloßer Vorschlag. Wenn Sie nichts unternehmen, wird er rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Das kann eine Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis oder weitere berufliche und persönliche Folgen haben.
Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat.
| Inhalt des Strafbefehls | Praktische Bedeutung | Warum Prüfung wichtig ist |
|---|---|---|
| Geldstrafe in Tagessätzen | Höhe ergibt sich aus Anzahl der Tagessätze × Tagessatzhöhe | Die Tagessatzhöhe ist oft angreifbar, wenn Einkommen falsch geschätzt wurde |
| Fahrverbot | Führerschein muss für eine bestimmte Zeit abgegeben werden | Kann existenziell sein, wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind |
| Entziehung der Fahrerlaubnis | Fahrerlaubnis erlischt, Wiedererteilung erst nach Sperrfrist | Deutlich schwerer als ein Fahrverbot, häufig unterschätzt |
| Punkte in Flensburg | Kann Auswirkungen auf den Punktestand haben | Besonders kritisch bei bereits vorhandenen Punkten |
| Eintrag im Bundeszentralregister | Strafrechtliche Verurteilung, nicht nur Bußgeld | Kann berufliche Folgen haben |
| Bewährungsstrafe | In bestimmten Fällen möglich | Hier sollte immer anwaltlich geprüft werden |
Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl findet sich in § 407 StPO. Es ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls, wenn sie den Sachverhalt für ausreichend geklärt hält und eine Hauptverhandlung aus ihrer Sicht nicht erforderlich ist
Das Gericht prüft den Antrag. Bestehen aus Sicht des Richters keine rechtlichen oder tatsächlichen Bedenken, wird der Strafbefehl erlassen.
Der Strafbefehl enthält insbesondere den Tatvorwurf, die rechtliche Bewertung der Tat und die festgesetzte Strafe. In der Praxis handelt es sich meist um eine Geldstrafe. In bestimmten Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden, allerdings nur, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
Einen Strafbefehl müssen Sie nicht akzeptieren. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil.
Nach einem Einspruch kommt es grundsätzlich zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort wird der Tatvorwurf erneut geprüft und Sie können sich gegen den Tatvorwurf verteidigen.
Was muss man zur Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl wissen?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag, in dem der Strafbefehl zugestellt wird.
Der Einspruch muss rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen. Es genügt nicht, ihn erst am letzten Tag zur Post zu geben, es zählt der Zugang.
Zum Nachweis der Zustellung und somit der zwei Wochen Frist sollten Sie auf jeden Fall den gelben Umschlag zusammen mit dem Strafbefehl aufbewahren.
Wichtig: Wer die Einspruchsfrist versäumt, verliert oft die wichtigste Verteidigungsmöglichkeit. Deshalb sollte zuerst die Frist gesichert und danach geprüft werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Muss ich gegen jeden Strafbefehl Einspruch einlegen?
Ein Einspruch ist nicht automatisch sinnvoll. Es gibt Fälle, in denen der Strafbefehl sachlich zutrifft und ein weiteres Verfahren nur zusätzliche Kosten verursacht.
Es gibt aber auch viele Fälle, in denen ein Einspruch erhebliche Vorteile bringen kann. Häufig geht es nicht nur um einen Freispruch, sondern um die Reduzierung der Geldstrafe, die Tagessatzhöhe, den Wegfall eines Fahrverbots oder eine günstigere Lösung bei der Fahrerlaubnis.
Ohne Akteneinsicht lassen sich die Erfolgsaussichten oft nur eingeschränkt bewerten.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?
Ein Einspruch eröffnet das Verfahren erneut. Das Gericht wird eine Hauptverhandlung anberaumen.
Das kann sinnvoll sein, wenn die Aktenlage angreifbar ist. Es kann aber auch nachteilig sein, wenn sich der Vorwurf bestätigt und zusätzliche Belastungen hinzukommen.
Deshalb sollte vor einem Einspruch geklärt werden, welches konkrete Ziel verfolgt wird.
Typische Fehler nach Erhalt eines Strafbefehls
Der häufigste Fehler ist Abwarten. Viele Betroffene hoffen, später noch in Ruhe entscheiden zu können. Nach zwei Wochen kann es dafür zu spät sein.
Problematisch sind auch vorschnelle eigene Stellungnahmen gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft. Wer sich spontan erklärt, kann unbeabsichtigt belastende Angaben machen.
Gerade bei Unfallflucht, Alkohol, Drogen oder Fahrerlaubnisfragen sollte vor einer eigenen Stellungnahme Akteneinsicht erfolgen.
Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Der wichtigste Vorteil liegt in der Akteneinsicht. Erst die Ermittlungsakte zeigt, worauf sich der Strafbefehl tatsächlich stützt.
Fazit: Strafbefehl nicht ignorieren
Ein Strafbefehl ist eine ernstzunehmende strafrechtliche Entscheidung. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, wird er rechtskräftig und steht in seiner Wirkung einem Urteil gleich.
Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom konkreten Ziel und von der Beweislage ab. Diese Fragen lassen sich zuverlässig meist erst nach Prüfung der Ermittlungsakte beantworten.
Die richtige Reihenfolge lautet deshalb: Frist sichern, Strafbefehl prüfen, Akteneinsicht veranlassen und erst danach über das weitere Vorgehen entscheiden.
Strafbefehl erhalten?
Geldstrafe, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung können erhebliche Folgen haben. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welches Vorgehen realistisch erscheint.
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