Ab dem 1. Juli 2026 wird bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG die Verfolgungsverjährung von bisher drei Monaten auf sechs Monate verlängert. Das betrifft typische Bußgeldverfahren...
Bußgeld-Verjährung ab 1. Juli 2026: Sechs Monate statt drei Monate
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