Verkehrsunfall

Verkehrsunfall melden

0461-72018

oder Termin vereinbaren

Dein Inhalt steht hier. Bearbeite oder entferne diesen Text inline oder in den Modul-Inhaltseinstellungen. Du kannst außerdem jeden Aspekt dieses Inhalts in den Modul-Design-Einstellungen gestalten und in den Modul-Erweitert-Einstellungen sogar benutzerdefiniertes CSS auf diesen Text anwenden.

Was tun nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich regelmäßig nicht nur die Frage, wer den Unfall verursacht hat. Ebenso wichtig ist, welche Schäden ersetzt verlangt werden können, wie die Abwicklung mit der Versicherung läuft und welche Unterlagen für eine sachgerechte Prüfung erforderlich sind.

Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Unfallregulierung. Behandelt werden insbesondere die Haftung dem Grunde nach, die Ermittlung der Schadenshöhe, typische Kürzungen durch Versicherungen, Ansprüche wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Gutachterkosten sowie Besonderheiten bei Personenschäden.

Außerdem geht es um besondere Fallgruppen, etwa Verkehrsunfälle in Dänemark oder mit ausländischem Unfallgegner, den Vorwurf einer Unfallflucht sowie Unfälle mit Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen. Abschließend werden die Kosten der Rechtsverfolgung, die Rolle einer Rechtsschutzversicherung und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme erläutert.

Ich bin seit 2007 als Rechtsanwalt tätig und habe in dieser Zeit eine Vielzahln von Mandaten aus dem Bereich der Verkehrsunfallregulierung bearbeitet. Dazu gehören streitige Haftungsfragen, gekürzte Schadenspositionen, Nutzungsausfall, Totalschäden und Personenschäden.

Ich prüfe, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, welche Unterlagen dafür erforderlich sind und ob Kürzungen der Versicherung berechtigt sind. Soweit erforderlich, übernehme ich die außergerichtliche Geltendmachung und die weitere Korrespondenz mit der Versicherung.

Verkehrsunfall prüfen lassen

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall wissen möchten, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, können Sie den Sachverhalt über das Formular schildern oder einen Besprechungstermin vereinbaren.

Hilfreich sind insbesondere Fotos, Schriftverkehr mit der Versicherung, ein Gutachten, Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen sowie ärztliche Unterlagen bei Verletzungen.

Unfall online melden

Typische Probleme bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen

Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls entstehen Streitigkeiten meist an zwei Stellen: bei der Frage der Haftung und bei der Höhe des zu ersetzenden Schadens. Beides muss getrennt geprüft werden. Zunächst ist zu klären, ob der Unfallgegner überhaupt haftet und ob gegebenenfalls eine Mithaftung in Betracht kommt. Erst danach stellt sich die Frage, welche Schadenspositionen in welcher Höhe ersetzt verlangt werden können.

Haftung

Die Haftung hängt davon ab, wie sich der Unfall im Einzelnen ereignet hat. Maßgeblich sind insbesondere die Fahrtrichtung der Beteiligten, Vorfahrtsregeln, Abbiege- oder Spurwechselvorgänge, der Abstand, die Geschwindigkeit und die Frage, ob Verkehrsverstöße nachweisbar sind.

Nicht jeder Unfall führt automatisch zu einer vollständigen Haftung einer Seite. In Betracht kommen auch Haftungsquoten, etwa wenn beide Beteiligte Verkehrsverstöße begangen haben oder der Unfallhergang nicht vollständig aufgeklärt werden kann. Auch die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann eine Rolle spielen.

Besonders schwierig sind Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht oder der Unfallhergang nur teilweise dokumentiert ist. Dann kommt es auf Fotos, Zeugen, polizeiliche Feststellungen, Skizzen, Schäden an den Fahrzeugen und gegebenenfalls auf ein unfallanalytisches Gutachten an.

Schadenshöhe

Steht die Haftung dem Grunde nach fest, ist zu prüfen, welche Schäden ersetzt verlangt werden können. Dazu gehören je nach Fall Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, merkantiler Minderwert, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Standkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und eine allgemeine Kostenpauschale.

Auch bei klarer Haftung werden einzelne Positionen häufig gekürzt. Versicherungen prüfen insbesondere die Höhe der Reparaturkosten, Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge, Restwertangebote, Mietwagenkosten und die Dauer des Nutzungsausfalls.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine Reparatur noch abgerechnet werden kann oder ob nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt wird. Entscheidend sind dann insbesondere Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und die sogenannte 130-Prozent-Grenze.

 

Welche Ansprüche bestehen nach einem Verkehrsunfall

Welche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die Haftungslage, die Art des Schadens, die Höhe der Reparaturkosten und die Frage, ob das Fahrzeug weiter genutzt werden kann oder ersetzt werden muss.

Reparaturkosten / Wiederbeschaffungsaufwand / Totalschaden

Ist das Fahrzeug beschädigt, kommen zunächst die Reparaturkosten in Betracht. Bei kleineren und mittleren Schäden erfolgt die Abrechnung häufig auf Grundlage einer Reparaturrechnung oder eines Sachverständigengutachtens.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert oder liegen sie in dessen Nähe, stellt sich die Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dann wird regelmäßig nicht mehr nur auf die Reparaturkosten abgestellt, sondern auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

In bestimmten Fällen kann eine Reparatur trotzdem noch ersatzfähig sein, auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dafür gelten besondere Voraussetzungen. Entscheidend sind insbesondere die Höhe der Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die weitere Nutzung des Fahrzeugs.

Nutzungsausfall / Mietwagen

Kann das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden, kann für die Ausfallzeit ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder auf Ersatz von Mietwagenkosten bestehen. Beides kann nicht beliebig nebeneinander verlangt werden. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Mietwagen benötigt wurde oder ob der Ausfall des eigenen Fahrzeugs finanziell ausgeglichen werden soll.

Der Nutzungsausfall setzt in der Regel voraus, dass das Fahrzeug ohne den Unfall nutzbar gewesen wäre und ein Nutzungswille bestand. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ausfalldauer. Bei Mietwagenkosten wird häufig darüber gestritten, ob die Anmietung erforderlich war und ob der berechnete Tarif angemessen ist.

Gutachterkosten, Abschleppkosten, Kostenpauschale

Zu den ersatzfähigen Schäden können auch Gutachterkosten gehören. Bei einem nicht nur geringfügigen Schaden darf der Geschädigte regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen. Bei Bagatellschäden kann dagegen ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Auch Abschleppkosten, Standkosten, Abmelde- und Anmeldekosten sowie weitere unfallbedingte Nebenkosten können ersatzfähig sein, soweit sie erforderlich und nachvollziehbar sind.

Daneben wird häufig eine allgemeine Kostenpauschale geltend gemacht. Sie soll kleinere Aufwendungen abdecken, etwa Porto, Telefonate oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung.

Sonderfall Personenschaden

Bei einem Verkehrsunfall kann es neben dem Fahrzeugschaden auch zu körperlichen Verletzungen kommen. Dann geht es nicht nur um Reparaturkosten oder Nutzungsausfall, sondern auch um Ansprüche wegen der erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

In Betracht kommen insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapeuten, Zuzahlungen, Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden und bei schwereren Verletzungen auch Ansprüche wegen dauerhafter Beeinträchtigungen.

Wichtig ist eine zeitnahe ärztliche Dokumentation. Beschwerden sollten möglichst früh ärztlich festgestellt und im weiteren Verlauf nachvollziehbar dokumentiert werden. Das betrifft insbesondere typische Unfallfolgen wie HWS-Beschwerden, Prellungen, Frakturen, psychische Belastungen oder länger andauernde Schmerzen.

Bei Personenschäden kommt es häufig zu Streit über die Unfallbedingtheit der Beschwerden, die Dauer der Beeinträchtigung und die Höhe des Schmerzensgeldes. Auch Vorschäden, verzögerte Arztbesuche oder lückenhafte Dokumentation können eine Rolle spielen.

Deshalb sollte bei Verletzungen frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und welche Unterlagen benötigt werden. Dazu gehören insbesondere ärztliche Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Behandlungsnachweise, Fotos von Verletzungen, Zahlungsbelege und Angaben zu Einschränkungen im Alltag.

Besondere Probleme

Neben den üblichen Fragen zur Haftung und Schadenshöhe gibt es Verkehrsunfälle, bei denen zusätzliche rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten auftreten. Das betrifft insbesondere Unfälle mit Auslandsbezug, den Vorwurf einer Unfallflucht oder Fahrzeuge, die geleast oder finanziert sind.

Unfall in Dänemark oder mit ausländischem Unfallgegner

Bei einem Verkehrsunfall mit Auslandsbezug stellt sich zunächst die Frage, welches Recht anwendbar ist und gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können. Zu unterscheiden ist insbesondere, ob sich der Unfall in Deutschland oder im Ausland ereignet hat und ob der Unfallgegner in Deutschland oder im Ausland versichert ist.

Bei Unfällen in Dänemark oder mit dänischem Unfallgegner können sich Besonderheiten bei der Regulierung ergeben. Das betrifft unter anderem die zuständige Versicherung, die Abwicklung über einen Regulierungsbeauftragten, die ersatzfähigen Schadenspositionen und die Frage, ob bestimmte Ansprüche nach deutschem oder ausländischem Recht beurteilt werden.

 

Unfallflucht-Vorwurf nach einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall kann neben der zivilrechtlichen Regulierung auch ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum stehen. Das gilt insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass sich ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.

Der Vorwurf der Unfallflucht betrifft nicht nur die Frage einer möglichen Geldstrafe. Je nach Sachverhalt können auch Punkte, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Hinzu kommen mögliche versicherungsrechtliche Folgen, insbesondere ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung.

Wichtig ist in solchen Fällen die Trennung zwischen Schadensregulierung und Strafverfahren. Angaben gegenüber Polizei, Versicherung oder Unfallgegner sollten nicht vorschnell erfolgen. Zunächst ist zu prüfen, welcher Unfall bemerkt wurde oder bemerkt werden konnte, welche Feststellungen am Unfallort möglich waren und welche Angaben bereits gemacht wurden.

Unfall mit Leasingfahrzeug oder finanziertem Fahrzeug

Ist das beschädigte Fahrzeug geleast oder finanziert, ergeben sich bei der Regulierung zusätzliche Fragen. Häufig ist nicht allein der Fahrer oder Halter wirtschaftlich betroffen. Eigentümer kann der Leasinggeber, die finanzierende Bank oder ein Sicherungseigentümer sein.

Deshalb ist zu prüfen, wer über die Schadensabwicklung entscheiden darf, wer informiert werden muss und an wen Zahlungen erfolgen können. Bei Leasingfahrzeugen bestehen häufig vertragliche Vorgaben zur Reparatur, zur Werkstattwahl und zur Abrechnung mit der Leasinggesellschaft.

Auch bei finanzierten Fahrzeugen kann die Regulierung von einem gewöhnlichen Eigenschaden abweichen. Das betrifft insbesondere die Frage, ob fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnet werden kann, ob eine Reparatur durchgeführt werden muss und wie bei einem Totalschaden mit dem Sicherungseigentum der Bank umzugehen ist.

Kosten der Rechtsverfolgung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat diese Kosten dann im Rahmen ihrer Eintrittspflicht zu tragen.

Anders kann es sein, wenn eine Mithaftung besteht oder die Haftung dem Grunde nach streitig ist. In solchen Fällen werden Rechtsanwaltskosten gegebenenfalls nur anteilig ersetzt oder müssen zunächst selbst getragen werden. Deshalb ist vor allem bei unklarer Haftung zu prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung abdecken. Dazu gehören je nach Vertrag insbesondere die eigenen Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls Sachverständigenkosten im gerichtlichen Verfahren. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats übernommen werden. Vorab sollte geklärt werden, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und ob der konkrete Schadensfall vom Versicherungsschutz umfasst wird.

Besteht keine Rechtsschutzversicherung, ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Geltendmachung der Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll ist. Das hängt insbesondere von der Haftungslage, der Schadenshöhe und dem voraussichtlichen Aufwand der Durchsetzung ab.

Kontaktaufnahme

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie den Sachverhalt über das Kontaktformular schildern oder einen Besprechungstermin vereinbaren.

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Unfallhergang, Unfallort und Unfallzeit, die Daten des Unfallgegners, vorhandene Fotos, Schriftverkehr mit der Versicherung sowie Gutachten, Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen hilfreich. Bei Personenschäden sollten außerdem ärztliche Unterlagen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen, soweit diese bereits vorhanden sind.

Eine belastbare Einschätzung ist regelmäßig erst nach Prüfung der Unterlagen möglich. Danach kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, ob Kürzungen der Versicherung berechtigt sind und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Sie können den Fall schriftlich über das Formular übermitteln oder einen Termin zur Besprechung vereinbaren.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder fragen Sie einen Termin an.

Kontaktformular