Enforcement Trailer

von Jan Wollesen | Mai 21, 2026 | Verkehrsrecht, Blitzerbeitraege

In Flensburg werden zur Zeit zwei Enforcement Trailer der Firma Vitronic einesetzt. Dabei handelt es sich um eine semistationäre Trägerplattform für Verkehrsüberwachungstechnik.

VITRONIC PoliScan Speed

Das eigentliche Messsystem im Anhänger ist ein POLISCAN Speed der Firma Vitronic. Vitronic beschreibt den Trailer ausdrücklich als semistationäre Lösung.

POLISCAN Speed arbeitet mit laserbasierter Lidar-Messtechnik. Das Gerät tastet den Verkehrsraum mit Laserimpulsen ab und erfasst die Positionen der Fahrzeuge im Messbereich. Aus der Positionsveränderung über die Zeit berechnet das System die Geschwindigkeit.

POLISCAN Speed hat einen Erfassungsbereich bis etwa 75 m, einen Geschwindigkeitsmessbereich von 10 bis 320 km/h, das Gerät ermöglicht Mehrfahrzeugerfassung und Überwachung von bis zu vier Fahrspuren. Geschwindigkeitsverstöße werden auch bei dichtem Verkehr dokumentiert. Die laserbasierte Messung soll insbesondere die Zuordnung des Verstoßes zum richtigen Fahrzeug ermöglichen, auch bei parallel fahrenden Fahrzeugen.

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Nutzen Sie das Formular für eine erste Einschätzung. Wichtig ist vor allem, die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid nicht verstreichen zu lassen.

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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang des Einspruchs bei der Bußgeldstelle.

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand des Bußgeldbescheids beurteilen. Entscheidend ist die Bußgeldakte. Bei Messungen mit einem Vitronic Enforcement Trailer ist insbesondere zu prüfen:

welcher Verstoß konkret vorgeworfen wird,
ob es sich um eine Geschwindigkeitsmessung mit POLISCAN Speed handelt,
ob der Enforcement Trailer ordnungsgemäß aufgestellt und ausgerichtet war,
ob das Fahrzeug eindeutig dem Messwert zugeordnet wurde,
ob bei mehrspurigem Verkehr die richtige Fahrspur betroffen ist,
ob weitere Fahrzeuge die Zuordnung beeinflussen können,
ob die Fotodokumentation den Vorwurf trägt,
ob Messprotokoll, Eichung, Softwarestand und Gebrauchsanweisung vollständig vorliegen,
ob die konkrete Verwendung im Enforcement Trailer von den Messunterlagen gedeckt ist.

Warum Akteneinsicht entscheidend ist.

Die realistischen Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Nicht jede Messung ist angreifbar. Ein Einspruch ist aber besonders dann prüfenswert, wenn ein Fahrverbot droht, Punkte relevant sind, bereits Voreintragungen bestehen oder die Zuordnung des Fahrzeugs bzw. der Fahrspur nicht eindeutig erscheint. Die entscheidenden Informationen stehen regelmäßig nicht vollständig im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid.

Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob es konkrete Angriffspunkte gibt oder ob die Messung voraussichtlich nicht sinnvoll angegriffen werden kann.

Die PTB hat zur PoliScan-Speed-Bauart ausgeführt, dass die Bauartzulassung nicht in Zweifel stehe und die Messgerätebauart wie vorgesehen funktioniere. Das schließt Fehler im Einzelfall aber nicht aus. Genau deshalb kommt es im Bußgeldverfahren auf die konkrete Akte und die konkreten Messunterlagen an.

Eine seriöse Einschätzung setzt deshalb voraus, dass die Unterlagen angefordert und geprüft werden.

Rechtsschutzversicherung und Kosten

Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, kann eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Ohne Rechtsschutzversicherung sollte vorab geklärt werden, welche Kosten entstehen können und ob diese in einem angemessenen Verhältnis zum drohenden Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot stehen.

Gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

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Hinweis zum Verfahrensstand

Bei einer Anhörung oder einem Zeugenfragebogen läuft regelmäßig noch nicht die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid. Bitte laden Sie das Schreiben dennoch hoch, damit der Verfahrensstand geprüft werden kann.

Wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt?

Wichtiger Fristenhinweis

Gegen einen Bußgeldbescheid kann in der Regel nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Anfrage über dieses Formular begründet noch kein Mandatsverhältnis und keine Fristenkontrolle.

Wenn die Frist am heutigen Tag abläuft, kann ein fristwahrender Einspruch regelmäßig nur geprüft werden, wenn der Bußgeldbescheid bis spätestens 17:00 Uhr vollständig übermittelt wird. Anfragen nach 17:00 Uhr können möglicherweise erst am folgenden Werktag bearbeitet werden.

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Bitte laden Sie nach Möglichkeit den Bußgeldbescheid, die Anhörung oder den Zeugenfragebogen hoch.

Rechtsschutz

Die erste Einschätzung Ihrer Anfrage erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben. Kostenfragen einer weitergehenden Vertretung werden gesondert geklärt.

Kontakt und gewünschtes Vorgehen

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Quellen und technische Grundlagen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die rechtliche Bewertung hängt stets von den konkreten Umständen ab. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.