Lassen Sie den Bußgeldbescheid prüfen! Wir geben Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung zur Orientierung.
Lassen Sie den Bußgeldbescheid prüfen! Wir geben Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung zur Orientierung.

Eine erste Orientierung vor der Entscheidung
Die Ersteinschätzung hilft dabei, frühzeitig einzuordnen, ob ein weiteres Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Eine abschließende Bewertung ist regelmäßig erst nach Akteneinsicht möglich.
Realistische Einschätzung
Nicht jedes Bußgeldverfahren lohnt eine anwaltliche Verteidigung. Ich prüfe frühzeitig, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine belastbare Bewertung ist meist erst nach Akteneinsicht möglich.
Unverbindliche Orientierung
Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Ob weitere Schritte erfolgen sollen, entscheiden wir erst danach gemeinsam.
Lohnt sich ein Vorgehen?
Entscheidend ist nicht nur die Rechtslage, sondern auch die praktische Bedeutung des Vorwurfs. Punkte, Fahrverbot und Rechtsschutz beziehe ich bereits in die erste Einschätzung ein.
Jan Wollesen
Wer rechtliche Hilfe sucht, möchte vor allem eines: eine verlässliche Einschätzung und das Gefühl, ernst genommen zu werden. Genau darauf kommt es mir an. Ich begleite Mandantinnen und Mandanten persönlich, verständlich und mit dem Blick für das, was rechtlich sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig ist.
So geht es
Der Ablauf ist einfach und transparent: Sie übermitteln uns Ihre Unterlagen, wir sehen uns den Fall an und melden uns mit einer ersten Einschätzung. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe über das weitere Vorgehen.
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10 Fragen zum Bußgeldverfahren
Sie haben Post von der Bußgeldbehörde erhalten und möchten schnell wissen, worauf es jetzt ankommt? In den folgenden Antworten finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Post von der Bußgeldbehörde erhalten – was sollte ich jetzt tun?
Viele Betroffene erhalten zunächst Post von der Bußgeldstelle oder der Bußgeldbehörde, etwa nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß, einem Abstandsverstoß oder einem anderen Verkehrsverstoß.
Häufig handelt es sich zunächst um eine Anhörung im Bußgeldverfahren. In dieser Anhörung informiert die Bußgeldbehörde darüber, welcher Verkehrsverstoß dem Betroffenen vorgeworfen wird und gibt Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Die Anhörung dient insbesondere dazu,
-
den Sachverhalt aufzuklären,
-
die Person des Fahrers zu ermitteln,
-
und dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Erst nachdem die Behörde den Sachverhalt weiter geprüft hat, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Bekomme ich vor einem Bußgeldbescheid immer eine Anhörung?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
Diese Frist beginnt mit der förmlichen Zustellung des Bußgeldbescheids, die in der Regel im gelben Umschlag erfolgt. Der Zusteller dokumentiert auf dem Umschlag den Zeitpunkt der Zustellung.
Wird innerhalb dieser 14-Tage-Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Danach können die festgesetzte Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
Diese Frist beginnt mit der förmlichen Zustellung des Bußgeldbescheids, die in der Regel im gelben Umschlag erfolgt. Der Zusteller dokumentiert auf dem Umschlag den Zeitpunkt der Zustellung.
Wird innerhalb dieser 14-Tage-Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Danach können die festgesetzte Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.
Was bedeutet der gelbe Umschlag beim Bußgeldbescheid?
Der gelbe Umschlag zeigt an, dass ein Schriftstück förmlich zugestellt wurde. Bußgeldbescheide werden in der Regel nicht als normaler Brief verschickt, sondern über eine Zustellungsurkunde.
Der Zusteller dokumentiert dabei den Zeitpunkt der Zustellung. Dieses Datum ist entscheidend, weil ab diesem Tag die 14-tägige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beginnt.
Im Umschlag befindet sich meist der eigentliche Bußgeldbescheid, der Angaben enthält zu
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dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß
-
der Höhe der Geldbuße
-
möglichen Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
-
oder einem Fahrverbot
Kann man aus dem Bußgeldbescheid erkennen, ob sich ein Einspruch lohnt?
In der Regel lässt sich aus dem Bußgeldbescheid allein nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Einspruch Erfolg haben kann.
Der Bußgeldbescheid enthält meist nur eine kurze Zusammenfassung des Tatvorwurfs. Informationen zur Messmethode, zum verwendeten Messgerät, zur Messstelle oder zu möglichen Messfehlern finden sich darin in der Regel nicht.
Eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ist daher häufig erst nach Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle möglich.
Erst aus der Ermittlungsakte ergeben sich beispielsweise
-
Details zur Geschwindigkeitsmessung,
-
Angaben zum verwendeten Messgerät,
-
mögliche Mess- oder Verfahrensfehler,
-
sowie weitere Beweismittel oder Zeugenaussagen.
Wann kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein.
In manchen Fällen lässt sich der Tatvorwurf selbst angreifen. Beispielsweise können
-
Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung,
-
Probleme mit dem verwendeten Messgerät,
-
Verfahrensfehler der Bußgeldbehörde,
-
oder der Eintritt der Verfolgungsverjährung
eine Rolle spielen.
Ob solche Fehler tatsächlich vorliegen, lässt sich in der Regel erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte der Bußgeldstelle beurteilen.
Muss ein Bußgeldverfahren immer mit einem Freispruch enden?
Nicht jedes Bußgeldverfahren endet mit einem vollständigen Freispruch.
In vielen Fällen besteht das Ziel einer Verteidigung nicht unbedingt darin, den Vorwurf vollständig zu beseitigen. Häufig geht es vielmehr darum, die Folgen des Bußgeldverfahrens zu reduzieren.
Mögliche Ziele einer Verteidigungsstrategie können beispielsweise sein:
-
ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden,
-
Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zu reduzieren,
-
die Höhe der Geldbuße zu beeinflussen,
-
oder eine andere für den Betroffenen günstigere Lösung zu erreichen.
Welche Strategie im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich meist erst nach Akteneinsicht in das Bußgeldverfahren beurteilen
Was passiert, wenn ich gar nicht der Fahrer war?
Bei vielen Blitzerverstößen richtet sich die Anhörung zunächst an den Halter des Fahrzeugs. Der Halter ist jedoch nicht automatisch auch der Fahrer.
War der Halter nicht selbst der Fahrer, muss die Bußgeldbehörde klären, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes tatsächlich geführt hat. Dazu werden häufig das Blitzerfoto, Zeugenaussagen oder weitere Ermittlungen herangezogen.
Der Halter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Ob und in welchem Umfang Angaben zum Fahrer gemacht werden sollten, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Gerade in solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst Akteneinsicht in das Bußgeldverfahren zu beantragen, um zu prüfen, welche Beweise der Bußgeldbehörde tatsächlich vorliegen.
Was kostet eine Verteidigung im Bußgeldverfahren und übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine anwaltliche Verteidigung im Bußgeldverfahren kann Kosten verursachen. Eine seriöse anwaltliche Beratung weist von Anfang an darauf hin, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht immer kostenlos ist.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Bußgeldverfahren. In solchen Fällen kümmert sich der Anwalt in der Regel um die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und die Einholung der Deckungszusage.
Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, die mit angeblich kostenlosen Einsprüchen oder automatisierten Verfahren werben. Teilweise steht dahinter jedoch ein anderes Geschäftsmodell, etwa der Abschluss zusätzlicher Versicherungen oder kostenpflichtiger Produkte.
Eine seriöse anwaltliche Beratung weist transparent auf mögliche Kosten hin und prüft zunächst, ob sich ein weiteres Vorgehen im Bußgeldverfahren überhaupt sinnvoll darstellen kann.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt?
Nicht jeder Bußgeldbescheid sollte automatisch angegriffen werden. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt unter anderem von der Höhe der Geldbuße, drohenden Punkten, einem Fahrverbot, beruflichen Folgen und den Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht ab. In vielen Fällen ist eine sachliche Prüfung sinnvoller als vorschnelles Handeln. Ich gebe Ihnen zunächst eine realistische Einschätzung, ob weiteres Vorgehen aussichtsreich und wirtschaftlich vernünftig erscheint.
