Kündigung während Krankheit – Wann darf der Arbeitgeber trotz Krankschreibung kündigen?

von Rechtsanwalt Jan Wollesen | Juni 8, 2026 | Arbeitsrecht

In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung trotz Krankschreibung zulässig ist, wann eine Krankheit selbst einen Kündigungsgrund darstellen kann, welche Bedeutung das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat und warum nach Erhalt einer Kündigung auch während einer Arbeitsunfähigkeit die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage unbedingt beachtet werden muss.

Arbeitsvertrag und Gesetzbuch Arbeitsrecht auf einem Schreibtisch als Symbol für arbeitsrechtliche Beratung und Kündigungsschutz.
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Eine Arbeitsunfähigkeit schützt Arbeitnehmer nicht automatisch vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber darf eine Kündigung grundsätzlich auch während einer Krankschreibung aussprechen. Ob sie wirksam ist, hängt jedoch entscheidend vom Kündigungsgrund ab. Rechtlich ist insbesondere zwischen einer Kündigung während der Krankheit, einer krankheitsbedingten Kündigung und einer Kündigung wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.

Kündigung erhalten? Die Drei-Wochen-Frist läuft auch während der Krankheit

Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht abwarten. Nach § 4 KSchG muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Entscheidend ist nicht die Krankschreibung, sondern der Kündigungsgrund

Nicht jede Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit ist gleich zu beurteilen. Rechtlich lassen sich drei typische Fallgruppen unterscheiden.

Kündigung während der Krankheit

Hier ist die Erkrankung lediglich der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen wird. Der eigentliche Kündigungsgrund liegt an anderer Stelle, etwa in einer Umstrukturierung, einer Betriebsschließung oder einem Wegfall des Arbeitsplatzes.

Kündigung wegen Krankheit

In diesen Fällen ist gerade die Erkrankung Anlass der Kündigung. Dabei handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung, die nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.

Kündigung wegen eines Verhaltens während der Krankheit

Nicht die Krankheit selbst steht im Vordergrund, sondern ein Verhalten des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit. Typische Vorwürfe sind genesungswidriges Verhalten oder das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit.

Betriebsbedingte Kündigung trotz Krankschreibung

Eine Krankschreibung verhindert eine betriebsbedingte Kündigung grundsätzlich nicht. Fällt ein Arbeitsplatz aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung tatsächlich weg, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen.

Dabei gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder anderen betriebsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber muss insbesondere darlegen können, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, keine Weiterbeschäftigung möglich ist und – soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde.

Gerade bei längeren Erkrankungen sollte jedoch geprüft werden, ob tatsächlich betriebliche Gründe ausschlaggebend waren oder ob die Erkrankung bei der Auswahlentscheidung eine unzulässige Rolle gespielt hat.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung gehört zu den personenbedingten Kündigungen. Sie ist nicht bereits deshalb zulässig, weil ein Arbeitnehmer längere Zeit krank war. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen regelmäßig vier Voraussetzungen erfüllt sein.

Negative Gesundheitsprognose

Zum Zeitpunkt der Kündigung muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch künftig in erheblichem Umfang arbeitsunfähig sein wird. Bei häufigen Kurzerkrankungen können frühere Fehlzeiten hierfür ein Anhaltspunkt sein. Bei einer Langzeiterkrankung kommt es darauf an, ob mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz in absehbarer Zeit gerechnet werden kann.

Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Die Fehlzeiten müssen den Betrieb spürbar belasten. Das kann beispielsweise durch erhebliche Entgeltfortzahlungskosten, organisatorische Schwierigkeiten oder dauerhafte Vertretungsprobleme geschehen. Nicht jede Erkrankung rechtfertigt jedoch eine Kündigung.

Interessenabwägung

Selbst wenn die ersten beiden Voraussetzungen erfüllt sind, muss geprüft werden, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich unzumutbar ist. Dabei spielen unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers, die bisherigen Fehlzeiten und die Ursachen der Erkrankung eine Rolle.

Prüfung milderer Mittel – insbesondere das BEM

Vor einer krankheitsbedingten Kündigung ist regelmäßig zu prüfen, ob mildere Mittel zur Verfügung stehen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Ein fehlendes BEM macht die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber muss dann jedoch im Kündigungsschutzprozess regelmäßig ausführlich darlegen, weshalb auch ein BEM die Kündigung nicht hätte vermeiden können.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet keinen Hausarrest

Wer krankgeschrieben ist, darf seine Wohnung selbstverständlich verlassen. Erlaubt ist grundsätzlich alles, was der Genesung nicht entgegensteht.

Ob ein Verhalten problematisch ist, hängt daher von der jeweiligen Erkrankung ab. Wer wegen einer Depression spazieren geht oder Freunde trifft, verhält sich regelmäßig nicht genesungswidrig. Anders kann es sein, wenn ein Arbeitnehmer wegen erheblicher Rückenbeschwerden arbeitsunfähig ist und währenddessen schwere Möbel trägt oder körperlich belastende Arbeiten verrichtet.

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Wann droht eine verhaltensbedingte Kündigung?

Arbeitsrechtliche Konsequenzen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wurde oder der Arbeitnehmer seine Genesung bewusst gefährdet.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Dieser kann jedoch erschüttert werden, wenn objektive Tatsachen erhebliche Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen. Je nach Schwere des Pflichtverstoßes kann eine Abmahnung oder sogar eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.

Welche Bedeutung hat das betriebliche Eingliederungsmanagement?

War ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Ziel des BEM ist es, Möglichkeiten zu finden, wie das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Dazu kommen beispielsweise eine Anpassung des Arbeitsplatzes, technische Hilfsmittel, eine Umsetzung oder eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht.

Unterbleibt ein erforderliches BEM, ist die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber trägt im Prozess jedoch regelmäßig eine deutlich erhöhte Darlegungslast.

Fazit

Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Entscheidend ist vielmehr, weshalb der Arbeitgeber kündigt. Während eine betriebsbedingte Kündigung auch während einer Arbeitsunfähigkeit zulässig sein kann, unterliegt eine krankheitsbedingte Kündigung strengen rechtlichen Anforderungen. Häufig kommt es auf die Gesundheitsprognose, die tatsächlichen betrieblichen Belastungen, ein mögliches betriebliches Eingliederungsmanagement und die Interessenabwägung an. Wer während einer Krankschreibung eine Kündigung erhält, sollte deshalb die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage unbedingt beachten und die Wirksamkeit der Kündigung frühzeitig prüfen lassen.

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FAQ zur Kündigung bei Krankheit

Kann mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vielmehr davon ab, aus welchem Grund der Arbeitgeber kündigt und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Erforderlich sind insbesondere eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen, eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers sowie die Prüfung milderer Mittel, insbesondere eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Macht ein fehlendes BEM die Kündigung automatisch unwirksam?

Nein. Ein unterbliebenes betriebliches Eingliederungsmanagement führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschutzprozess jedoch regelmäßig besonders ausführlich darlegen, warum auch ein BEM die Kündigung nicht hätte vermeiden können.

Darf ich während einer Krankschreibung das Haus verlassen?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet keinen Hausarrest. Zulässig ist grundsätzlich alles, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Ob ein bestimmtes Verhalten problematisch ist, hängt daher stets von der Art der Erkrankung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen eine Kündigung zu wehren?

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die rechtliche Bewertung hängt stets von den konkreten Umständen ab. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.