In der Grenzregion Flensburg kommt es häufig vor, dass ein Elternteil in Deutschland und der andere in Dänemark lebt. Nach einer Trennung stellt sich dann oft die Frage, wie der Umgang mit dem gemeinsamen Kind organisiert wird und welche rechtlichen Besonderheiten gelten.
Grundsätzlich hat ein Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die deutsch-dänische Grenze ändert daran nichts. Sie führt jedoch häufig zu zusätzlichen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen.
Welches Gericht ist zuständig?
Entscheidend ist in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Maßgeblich ist also nicht die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz eines Elternteils, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes.
Dabei kommt es insbesondere darauf an,
- wo das Kind lebt,
- welche Schule oder welchen Kindergarten es besucht,
- wo sich sein soziales Umfeld befindet und
- wo die tägliche Betreuung stattfindet.
Gerade bei deutsch-dänischen Familien kann die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts erhebliche Bedeutung für die Zuständigkeit der Gerichte haben.
Europäische Grundlage: Die EuEheVO (Brüssel IIb)
Für grenzüberschreitende Familiensachen innerhalb der EU gilt seit dem 1. August 2022 die Verordnung (EU) 2019/1111 – auch bekannt als Brüssel IIb oder EuEheVO. Sie regelt, welches Gericht international zuständig ist und wie Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht zwischen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden.
Für deutsch-dänische Sachverhalte gilt allerdings eine wichtige Besonderheit: Dänemark nimmt an dieser Verordnung nicht teil. Das Land hat sich von der europäischen Justizzusammenarbeit in Zivilsachen weitgehend ausgenommen.
Das bedeutet in der Praxis: Eine deutsche Umgangsentscheidung kann in Dänemark nicht automatisch auf Grundlage der EuEheVO vollstreckt werden. Stattdessen gelten die allgemeinen Grundsätze des internationalen Privatrechts sowie bilaterale und multilaterale Übereinkommen. Wer eine in Deutschland ergangene Umgangsentscheidung in Dänemark durchsetzen möchte, muss dafür in der Regel ein gesondertes Anerkennungsverfahren vor den dänischen Behörden einleiten. Gleiches gilt umgekehrt.
Gerade deshalb ist es in deutsch-dänischen Fällen besonders wichtig, von Anfang an auf eine einvernehmliche und vollziehbare Vereinbarung hinzuwirken.
Probleme mit dem Umgangsrecht
Deutsch-dänische Umgangssachen stellen besondere Anforderungen, rechlich und praktisch.
Als Rechtsanwalt in Flensburg berate ich Sie zu grenzüberschreitenden Umgangsregelungen, Zuständigkeitsfragen und möglichen Konfliktsituationen.
Umgang über die Grenze hinweg
Die meisten deutsch-dänischen Umgangsregelungen funktionieren problemlos. Typische Vereinbarungen betreffen:
- Wochenendumgänge in Deutschland oder Dänemark,
- Ferienaufteilungen,
- Bring- und Abholregelungen,
- die Verteilung von Fahrtkosten sowie
- Telefon- und Videokontakte.
Da die Entfernung häufig überschaubar ist, sind regelmäßige Umgangskontakte oft gut umsetzbar. Dennoch empfiehlt sich eine möglichst konkrete Vereinbarung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Besondere Vorsicht bei grenzüberschreitenden Konflikten
Problematisch wird es, wenn ein Elternteil das Kind nach einem Umgangswochenende nicht zurückbringt oder eigenmächtig in das andere Land verbringt.
In solchen Fällen kann das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) eingreifen. Deutschland und Dänemark sind Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.
Das HKÜ regelt nicht, welchem Elternteil das Sorgerecht zusteht. Ziel des Verfahrens ist vielmehr die schnelle Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts. Dort sollen anschließend die zuständigen Gerichte über Sorge- und Umgangsfragen entscheiden.
OLG Schleswig: Rückführung eines Kindes nach Dänemark angeordnet
Wie schnell ein grenzüberschreitender Konflikt entstehen kann, zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Das OLG Schleswig hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark hatte. Nach einem Aufenthalt in Deutschland wurde das Kind nicht zurückgebracht. Das Gericht ordnete die Rückführung nach Dänemark an und stellte klar, dass die Regelungen des Haager Kindesentführungsübereinkommens zwischen Deutschland und Dänemark Anwendung finden (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2020 – 15 UF 7/20).
Die Entscheidung zeigt, dass eigenmächtige Veränderungen des Aufenthaltsortes eines Kindes erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können. Wer mit dem Kind dauerhaft in das andere Land ziehen oder den Umgang ändern möchte, sollte dies nicht ohne rechtliche Klärung tun.
Wer trägt die Fahrtkosten?
Ein häufiger Streitpunkt in deutsch-dänischen Umgangsverfahren sind die Fahrtkosten.
Eine pauschale gesetzliche Regelung gibt es nicht. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:
- die Einkommensverhältnisse der Eltern,
- die Entfernung zwischen den Wohnorten,
- die bisherige Aufteilung der Betreuung sowie
- die Frage, welcher Elternteil die räumliche Trennung herbeigeführt hat.
Gerade bei regelmäßigen Fahrten zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark kann dies erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Umzug nach Dänemark
Besondere Schwierigkeiten entstehen häufig dann, wenn ein Elternteil mit dem Kind dauerhaft nach Dänemark umziehen möchte.Besteht gemeinsames Sorgerecht, kann ein solcher Umzug regelmäßig nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen, wenn dadurch dessen Umgangsmöglichkeiten erheblich beeinträchtigt werden. Kommt keine Einigung zustande, muss häufig eine familiengerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
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Häufige Fragen zum Umgangsrecht Deutschland–Dänemark
Gilt deutsches oder dänisches Recht, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben?
Maßgeblich ist in erster Linie der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Das Gericht des Landes, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, ist in der Regel zuständig und wendet grundsätzlich sein eigenes Verfahrensrecht an.
Kann ich eine in Deutschland getroffene Umgangsvereinbarung in Dänemark durchsetzen?
Nicht automatisch. Da Dänemark nicht an der EuEheVO teilnimmt, ist ein gesondertes Anerkennungsverfahren in Dänemark erforderlich. Eine frühzeitige, einvernehmliche Regelung ist daher in vielen Fällen der einfachere Weg.
Was passiert, wenn ein Elternteil das Kind nach einem Umgangswochenende nicht zurückbringt?
In diesem Fall kann das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) greifen, dem sowohl Deutschland als auch Dänemark angehören. Es ermöglicht die rasche Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts. Das Verfahren ist zeitkritisch — anwaltliche Hilfe sollte umgehend in Anspruch genommen werden.
Muss ich einer Umgangserweiterung zustimmen, wenn mein Ex-Partner nach Dänemark zieht?
Nein. Eine wesentliche Änderung der Lebensverhältnisse, wie ein Wegzug ins Ausland, kann eine Anpassung der bestehenden Umgangsregelung erforderlich machen. Einigen sich die Eltern nicht, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Fazit
Deutsch-dänische Umgangsregelungen gehören in der Grenzregion Flensburg zu den häufigsten internationalen Familiensachen. In den meisten Fällen lassen sich praktikable Lösungen finden. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten über Umgang, Aufenthaltsbestimmung oder einen geplanten Umzug nach Dänemark, sollten die rechtlichen Folgen frühzeitig geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei der Umstand, dass Dänemark nicht der EuEheVO angehört. Was für rein innereuropäische Fälle gilt, funktioniert hier anders — und kann ohne rechtliche Beratung zu unerwarteten Schwierigkeiten führen. Eigenmächtige Maßnahmen eines Elternteils führen häufig zu langwierigen und belastenden Verfahren, die sich durch eine frühzeitige rechtliche Klärung oftmals vermeiden lassen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die rechtliche Bewertung hängt stets von den konkreten Umständen ab. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.
