Familienrecht

Trennung und Scheidung bringen rechtliche und wirtschaftliche Fragen mit sich, die frühzeitig geordnet werden sollten. Im Vordergrund stehen dabei sachgerechte Einordnungen und eine klare anwaltliche Begleitung. Neben der Scheidung sind oft auch Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögen, Wohnung und Hausrat zu berücksichtigen.

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Die Trennung

In vielen Fällen steht am Anfang zunächst die Trennung. Sie markiert nicht nur das tatsächliche Ende des Zusammenlebens, sondern ist häufig auch der Zeitpunkt, ab dem wichtige rechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt werden müssen. Gerade in dieser Phase ist es sinnvoll, frühzeitig Ordnung in die Situation zu bringen und festzulegen, welche Punkte sofort geregelt werden sollten und was zunächst offenbleiben kann.

Trennung

Gewaltschutz

Ehewohnung

Vermögen

Zugewinn

Unterhalt

Sorgerecht

Scheidung

Bei Trennung und Scheidung ist es oft sinnvoll, die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage frühzeitig zu ordnen. So lassen sich wichtige Fragen rechtzeitig einordnen und unnötige Konflikte eher vermeiden. Im ersten Schritt geht es regelmäßig darum, die persönliche Situation zu erfassen, offene Punkte zu benennen und zu prüfen, welche Regelungen kurzfristig geklärt werden sollten.

Ausgangslage

Sie teilen die wesentlichen Eckpunkte Ihrer Situation mit, etwa zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern, Unterhalt, Wohnung oder Vermögen.

Rechtliche Einordnung

Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche Punkte kurzfristig geregelt werden sollten und welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen.

Wege zur Einigung

Wo sachgerechte und tragfähige Regelungen möglich sind, sollte frühzeitig geprüft werden, ob sich Konflikte vermeiden oder begrenzen lassen.

Weiteres Vorgehen abstimmen

Je nach Situation folgt die außergerichtliche Klärung oder die anwaltliche Begleitung im gerichtlichen Verfahren.

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Fragen zur Trennung frühzeitig klären
Ich unterstütze Sie dabei, die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage zu ordnen und sinnvolle nächste Schritte festzulegen.

Scheidung

Auf die Phase der Trennung folgt häufig der nächste größere Schritt: die Scheidung. Ob diese einvernehmlich und zügig durchgeführt werden kann oder ob weiterer Klärungsbedarf besteht, hängt oft davon ab, wie Fragen zu Unterhalt, Kindern, Vermögen oder Hausrat zuvor behandelt worden sind.

Einvernehmlich

Wenn die wesentlichen Folgesachen bereits geklärt sind, kann eine Scheidung in vielen Fällen schlank und mit überschaubarem Aufwand durchgeführt werden. Das gilt vor allem dann, wenn über Unterhalt, Zugewinn, Vermögen, Hausrat oder Fragen zu Kindern bereits Einigkeit besteht oder diese Punkte nicht streitig gerichtlich geklärt werden sollen.

In einer einvernehmlichen Scheidung genügt regelmäßig die Vertretung durch einen Anwalt, solange die andere Seite keine eigenen Anträge stellt und keine weiteren Folgesachen anhängig sind. Das vereinfacht das Verfahren und kann die Kosten reduzieren.

Kosten

Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Den voraussichtlichen Kostenrahmen teile ich vorab transparent mit, damit Sie frühzeitig wissen, womit zu rechnen ist. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt auch Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Verfahren

Eine „Online-Scheidung“ im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Die Scheidung selbst erfolgt weiterhin durch gerichtlichen Beschluss nach einem Termin beim Familiengericht. Viele Schritte lassen sich heute aber effizient vorab vorbereiten und abstimmen, sodass der organisatorische Aufwand gering gehalten werden kann und häufig nur ein gerichtlicher Termin erforderlich ist.

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Lassen Sie Ihre Scheidung jetzt vorbereiten
Ich begleite Sie dabei, die nächsten Schritte rechtlich sauber und gut organisiert anzugehen.

Sie haben Fragen mit familienrechtlichem Bezug?

Gerne können Sie mir Ihren Fall über das Formular schildern oder eine Termin für eine erste Besprechung vereinbaren. Sie können mich auch gerne telefonisch kontaktieren oder mir eine Email schreiben.


10 Fragen zu Trennung und Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz normalerweise aus, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Besteht keine Einigkeit, kann eine längere Trennungszeit erforderlich sein.

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgesehene Mindestzeit zwischen Trennung und Scheidung. In dieser Zeit muss die eheliche Lebensgemeinschaft beendet sein. Maßgeblich ist, dass keine gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr besteht. Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann eine Trennung im Einzelfall möglich sein, wenn sie im Alltag tatsächlich konsequent umgesetzt wird.

Brauchen beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag selbst ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es häufig aus, wenn nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere der Scheidung zustimmt. Sobald jedoch eigene Anträge gestellt werden oder Streit über Folgesachen besteht, kann für beide Seiten eine eigene anwaltliche Vertretung sinnvoll oder erforderlich sein.

Was kostet eine Scheidung

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser hängt insbesondere von den Einkommensverhältnissen der Ehegatten und dem Umfang der mitgeregelten Folgesachen ab. Ich rechne dabei ausschließlich nach der gesetzlichen Regelvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die anwaltlichen Gebühren ergeben sich also aus dem gesetzlich vorgesehenen Gebührenrecht auf Grundlage des Verfahrenswerts.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehegatten über die Scheidung selbst und möglichst auch über die wesentlichen Folgesachen einig. In solchen Fällen lässt sich das Verfahren regelmäßig deutlich schlanker und konfliktärmer gestalten. Nach Klärung der Ausgangslage wird der Scheidungsantrag eingereicht, das Gericht führt das Verfahren durch und bestimmt schließlich einen Termin zur Scheidung.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab. Eine einvernehmliche Scheidung ohne größere Streitpunkte ist in der Regel deutlich schneller abgeschlossen als ein Verfahren mit streitigen Folgesachen. Einfluss haben insbesondere die Bearbeitungszeit des Gerichts, der Versorgungsausgleich und die Frage, ob zusätzliche Anträge gestellt werden.

Was sind Folgesachen?

Folgesachen sind rechtliche Themen, die mit Trennung und Scheidung häufig zusammenhängen. Hierzu zählen insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, die Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats. Nicht jeder dieser Punkte muss automatisch gerichtlich mitentschieden werden. Vieles kann auch außergerichtlich geregelt werden.

Was passiert mit Unterhalt?

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kann sowohl Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt eine Rolle spielen. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Betreuungsanteile, Erwerbsmöglichkeiten und die konkrete Lebenssituation der Beteiligten.

Was passiert mit Haus, Wohnung und Vermögen?

Bei einer Trennung stellen sich häufig Fragen zur weiteren Nutzung der gemeinsamen Wohnung, zu einem Haus, zu gemeinsamen Konten und zum sonstigen Vermögen. Auch bestehende Verbindlichkeiten können eine Rolle spielen. Welche Lösung sachgerecht ist, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen und der Möglichkeit einer Einigung ab.

Was gilt bei gemeinsamen Kindern?

Sind gemeinsame Kinder betroffen, stehen häufig Sorge- und Umgangsrecht sowie der Kindesunterhalt im Vordergrund. Maßgeblich ist dabei stets, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. In vielen Fällen lassen sich tragfähige Lösungen außergerichtlich finden. Wo dies nicht gelingt, müssen Fragen gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.