Verteidigung im Bußgeldverfahren, Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot prüfen.

 

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Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht

Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden häufig nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hierzu zählen insbesondere Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen.

Das Bußgeldverfahren dient der Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Je nach Verstoß können Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und Fahrverbote drohen. Die konkreten Rechtsfolgen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls sowie den Vorgaben des Bußgeldkatalogs.

Das Verfahren beginnt mit einer Anhörung oder einem Zeugenfragebogen. Im weiteren Verlauf kann die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und nicht jeder Einspruch ist sinnvoll. Umgekehrt gibt es Fälle, in denen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sorgfältig geprüft werden sollten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht, bereits Punkte im Fahreignungsregister vorhanden sind oder der Vorwurf erhebliche berufliche oder persönliche Auswirkungen haben kann.

Die rechtliche Bewertung hängt stets vom konkreten Vorwurf, den vorhandenen Beweismitteln und den Umständen des Einzelfalls ab. Ob ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll ist, lässt sich regelmäßig erst nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls nach Einsicht in die Verfahrensakte zuverlässig beurteilen.

Wann sich die Prüfung eines Bußgeldbescheids lohnen kann

Die Prüfung eines Bußgeldbescheids kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Folgen über eine geringe Geldbuße hinausgehen. Maßgeblich ist nicht allein, ob theoretisch Fehler im Verfahren möglich sind. Entscheidend ist, ob sich aus den Unterlagen, der Beweislage und den persönlichen Folgen ein realistischer Ansatz für eine Verteidigung ergibt.

Fahrverbot

Besondere Bedeutung hat die Prüfung, wenn ein Fahrverbot droht. Ein Fahrverbot kann berufliche und private Abläufe erheblich beeinträchtigen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Voraussetzungen für ein Regelfahrverbot tatsächlich vorliegen, ob der Tatvorwurf nachweisbar ist und ob besondere Umstände gegen die Verhängung eines Fahrverbots sprechen.

In dem nachfolgenden Fachartikel gehe ich gezielt auf die Frage ein, in welchen Verfahren ein Fahrverbot drohen kann und unter welchen Umständen sich ein drohendes Fahrverbot vermeiden lässt

Punkte im Fahreignungsregister

Auch Punkte im Fahreignungsregister können ein Grund für eine sorgfältige Prüfung sein. Dies gilt vor allem, wenn bereits Voreintragungen bestehen oder weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde drohen. In solchen Fällen kann ein einzelner Bußgeldbescheid langfristige Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.

Messung und Beweislage

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen kommt es häufig auf die konkrete Messung und deren Dokumentation an. Zu prüfen sind unter anderem Messfoto, Messprotokoll, Geräteeinsatz, Zuordnung des Fahrzeugs und Fahreridentifikation. Ohne Einsicht in die Bußgeldakte lässt sich die Beweislage meist nicht abschließend beurteilen.

Berufliche oder persönliche Folgen

Eine Prüfung kann außerdem angezeigt sein, wenn der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist oder besondere persönliche Belastungen drohen. Solche Umstände führen nicht automatisch dazu, dass ein Bußgeldbescheid aufgehoben wird. Sie können aber für die Bewertung eines Fahrverbots oder die Verfahrensstrategie relevant sein.

Probezeit oder wiederholte Verstöße

Bei Fahranfängern in der Probezeit können zusätzliche Maßnahmen drohen, etwa eine Probezeitverlängerung oder die Anordnung eines Aufbauseminars. Auch wiederholte gleichartige Verstöße können die Bewertung verändern, insbesondere wenn dadurch ein Fahrverbot oder weitere Maßnahmen wahrscheinlicher werden.

Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls beurteilen. Wichtig sind insbesondere der Bescheid, der Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Zustellung, vorhandene Voreintragungen und die Frage, ob ein Fahrverbot oder weitere Folgen drohen.

Jan Wollesen

Ich bin seit 2007 als Rechtsanwalt tätig. Ich prüfe Bußgeldbescheide insbesondere im Hinblick auf rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Dabei geht es nicht nur um mögliche Messfehler, sondern auch um Punkte, Fahrverbote, Voreintragungen und die Frage, welche Folgen im konkreten Fall tatsächlich drohen. 

Verteidigung in Bußgeldsachen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, kann geprüft werden, ob und mit welchem Ziel eine Verteidigung sinnvoll ist. Maßgeblich sind der konkrete Tatvorwurf, die Beweislage, mögliche Punkte, ein drohendes Fahrverbot und die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens.

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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bescheid zugestellt wurde. Wird die Einspruchsfrist versäumt, wird der Bußgeldbescheid grundsätzlich rechtskräftig.

Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und anschließend Akteneinsicht zu beantragen. Erst nach Einsicht in die Bußgeldakte lässt sich regelmäßig beurteilen, welche Beweismittel vorliegen und ob konkrete Verteidigungsansätze bestehen.

Nach einem Einspruch prüft die Bußgeldbehörde das Verfahren erneut. Sie kann den Bußgeldbescheid zurücknehmen, das Verfahren einstellen oder die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgeben. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entscheidet das Gericht über den Tatvorwurf und die Rechtsfolgen.

Ein Einspruch ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Höhe der Geldbuße, drohende Punkte, ein mögliches Fahrverbot, vorhandene Voreintragungen, die Beweislage und das Kostenrisiko. Auch die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann für die wirtschaftliche Bewertung relevant sein.

Vor einer Entscheidung über den Einspruch sollte daher geprüft werden, welche Folgen tatsächlich drohen und ob nach Aktenlage realistische Ansatzpunkte für eine Verteidigung bestehen.

Ersteinschätzung zum Bußgeldbescheid

Der Ablauf ist einfach und transparent: Sie übermitteln uns Ihre Unterlagen, wir sehen uns den Fall an und melden uns mit einer ersten Einschätzung. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe über das weitere Vorgehen.

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Hinweis zum Verfahrensstand

Bei einer Anhörung oder einem Zeugenfragebogen läuft regelmäßig noch nicht die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid. Bitte laden Sie das Schreiben dennoch hoch, damit der Verfahrensstand geprüft werden kann.

Wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt?

Wichtiger Fristenhinweis

Gegen einen Bußgeldbescheid kann in der Regel nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Anfrage über dieses Formular begründet noch kein Mandatsverhältnis und keine Fristenkontrolle.

Wenn die Frist am heutigen Tag abläuft, kann ein fristwahrender Einspruch regelmäßig nur geprüft werden, wenn der Bußgeldbescheid bis spätestens 17:00 Uhr vollständig übermittelt wird. Anfragen nach 17:00 Uhr können möglicherweise erst am folgenden Werktag bearbeitet werden.

Unterlagen hochladen

Bitte laden Sie nach Möglichkeit den Bußgeldbescheid, die Anhörung oder den Zeugenfragebogen hoch.

Rechtsschutz

Die erste Einschätzung Ihrer Anfrage erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben. Kostenfragen einer weitergehenden Vertretung werden gesondert geklärt.

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Typische Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Verkehrsverstöße. Die rechtliche Bewertung hängt dabei stets vom konkreten Vorwurf, den vorhandenen Beweismitteln und den möglichen Rechtsfolgen ab. Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten oder einem Fahrverbot. Umgekehrt können auch scheinbar alltägliche Vorwürfe erhebliche Auswirkungen haben.

Geschwindigkeitsverstoß

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren. Die Vorwürfe beruhen regelmäßig auf Messungen durch stationäre oder mobile Messanlagen. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung können Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote drohen. Eine Übersicht der bekannten Messstellen in Flensburg winden Sie unter Blitzer in Flensburg

Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß kann insbesondere dann erhebliche Folgen haben, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte oder andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden. Neben Geldbußen kommen Punkte und Fahrverbote in Betracht.

Abstandsverstoß

Abstandsverstöße werden häufig durch spezielle Messverfahren auf Autobahnen und Schnellstraßen festgestellt. Die Rechtsfolgen richten sich insbesondere nach Geschwindigkeit und Abstandsunterschreitung. In schwerwiegenden Fällen drohen neben Punkten auch Fahrverbote.

Handy am Steuer

Die Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Vorschriften betreffen mittlerweile nicht nur Mobiltelefone, sondern eine Vielzahl elektronischer Geräte. Neben einer Geldbuße droht regelmäßig ein Punkt im Fahreignungsregister.

Alkohol und Drogen als Ordnungswidrigkeit

Nicht jede Alkohol- oder Drogenfahrt stellt eine Straftat dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegen. Je nach Sachverhalt drohen erhebliche Geldbußen, Punkte und Fahrverbote. Daneben können Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde in Betracht kommen.

Verstöße in der Probezeit

Für Fahranfänger können Verkehrsverstöße zusätzliche Konsequenzen haben. Je nach Art des Verstoßes kommen insbesondere die Verlängerung der Probezeit, die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder weitere fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen in Betracht.

Die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten unterscheiden sich je nach Vorwurf erheblich. Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.

10 Fragen zum Bußgeldverfahren

Sie haben Post von der Bußgeldbehörde erhalten und möchten schnell wissen, worauf es jetzt ankommt? In den folgenden Antworten finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Post von der Bußgeldbehörde erhalten – was sollte ich jetzt tun?

Viele Betroffene erhalten zunächst Post von der Bußgeldstelle oder der Bußgeldbehörde, etwa nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß, einem Abstandsverstoß oder einem anderen Verkehrsverstoß.

Häufig handelt es sich zunächst um eine Anhörung im Bußgeldverfahren. In dieser Anhörung informiert die Bußgeldbehörde darüber, welcher Verkehrsverstoß dem Betroffenen vorgeworfen wird und gibt Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Die Anhörung dient insbesondere dazu,

  • den Sachverhalt aufzuklären,

  • die Person des Fahrers zu ermitteln,

  • und dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.

Erst nachdem die Behörde den Sachverhalt weiter geprüft hat, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Bekomme ich vor einem Bußgeldbescheid immer eine Anhörung?

Nicht zwingend. In vielen Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst einen Anhörungsbogen. Die Anhörung dient dazu, dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt.

Es kann aber auch vorkommen, dass ein Bußgeldbescheid ergeht, ohne dass der Betroffene zuvor bewusst eine Anhörung wahrgenommen hat. Entscheidend ist dann vor allem, wann der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Ab Zustellung läuft regelmäßig die Einspruchsfrist von zwei Wochen.

Wer einen Anhörungsbogen erhält, sollte nicht vorschnell Angaben zur Sache machen. Häufig ist zunächst zu klären, ob überhaupt eine Pflicht zur Stellungnahme besteht, ob der Fahrer feststeht und welche Beweismittel vorliegen.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

Diese Frist beginnt mit der förmlichen Zustellung des Bußgeldbescheids, die in der Regel im gelben Umschlag erfolgt. Der Zusteller dokumentiert auf dem Umschlag den Zeitpunkt der Zustellung.

Wird innerhalb dieser 14-Tage-Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Danach können die festgesetzte Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.

Was bedeutet der gelbe Umschlag beim Bußgeldbescheid?

Der gelbe Umschlag zeigt an, dass ein Schriftstück förmlich zugestellt wurde. Bußgeldbescheide werden in der Regel nicht als normaler Brief verschickt, sondern über eine Zustellungsurkunde.

Der Zusteller dokumentiert dabei den Zeitpunkt der Zustellung. Dieses Datum ist entscheidend, weil ab diesem Tag die 14-tägige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beginnt.

Im Umschlag befindet sich meist der eigentliche Bußgeldbescheid, der Angaben enthält zu

  • dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß

  • der Höhe der Geldbuße

  • möglichen Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg

  • oder einem Fahrverbot

Kann man aus dem Bußgeldbescheid erkennen, ob sich ein Einspruch lohnt?

In der Regel lässt sich aus dem Bußgeldbescheid allein nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Einspruch Erfolg haben kann.

Der Bußgeldbescheid enthält meist nur eine kurze Zusammenfassung des Tatvorwurfs. Informationen zur Messmethode, zum verwendeten Messgerät, zur Messstelle oder zu möglichen Messfehlern finden sich darin in der Regel nicht.

Eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ist daher häufig erst nach Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle möglich.

Erst aus der Ermittlungsakte ergeben sich beispielsweise

  • Details zur Geschwindigkeitsmessung,

  • Angaben zum verwendeten Messgerät,

  • mögliche Mess- oder Verfahrensfehler,

  • sowie weitere Beweismittel oder Zeugenaussagen.

Wann kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein.

In manchen Fällen lässt sich der Tatvorwurf selbst angreifen. Beispielsweise können

  • Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung,

  • Probleme mit dem verwendeten Messgerät,

  • Verfahrensfehler der Bußgeldbehörde,

  • oder der Eintritt der Verfolgungsverjährung

eine Rolle spielen.

Ob solche Fehler tatsächlich vorliegen, lässt sich in der Regel erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte der Bußgeldstelle beurteilen.

Muss ein Bußgeldverfahren immer mit einem Freispruch enden?

Nicht jedes Bußgeldverfahren endet mit einem vollständigen Freispruch.

In vielen Fällen besteht das Ziel einer Verteidigung nicht unbedingt darin, den Vorwurf vollständig zu beseitigen. Häufig geht es vielmehr darum, die Folgen des Bußgeldverfahrens zu reduzieren.

Mögliche Ziele einer Verteidigungsstrategie können beispielsweise sein:

  • ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden,

  • Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zu reduzieren,

  • die Höhe der Geldbuße zu beeinflussen,

  • oder eine andere für den Betroffenen günstigere Lösung zu erreichen.

Welche Strategie im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich meist erst nach Akteneinsicht in das Bußgeldverfahren beurteilen

Was passiert, wenn ich gar nicht der Fahrer war?

Bei vielen Blitzerverstößen richtet sich die Anhörung zunächst an den Halter des Fahrzeugs. Der Halter ist jedoch nicht automatisch auch der Fahrer.

War der Halter nicht selbst der Fahrer, muss die Bußgeldbehörde klären, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes tatsächlich geführt hat. Dazu werden häufig das Blitzerfoto, Zeugenaussagen oder weitere Ermittlungen herangezogen.

Der Halter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Ob und in welchem Umfang Angaben zum Fahrer gemacht werden sollten, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Gerade in solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst Akteneinsicht in das Bußgeldverfahren zu beantragen, um zu prüfen, welche Beweise der Bußgeldbehörde tatsächlich vorliegen.

Was kostet eine Verteidigung im Bußgeldverfahren und übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Eine anwaltliche Verteidigung im Bußgeldverfahren kann Kosten verursachen. Eine seriöse anwaltliche Beratung weist von Anfang an darauf hin, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht immer kostenlos ist.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Bußgeldverfahren. In solchen Fällen kümmert sich der Anwalt in der Regel um die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und die Einholung der Deckungszusage.

Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, die mit angeblich kostenlosen Einsprüchen oder automatisierten Verfahren werben. Teilweise steht dahinter jedoch ein anderes Geschäftsmodell, etwa der Abschluss zusätzlicher Versicherungen oder kostenpflichtiger Produkte.

Eine seriöse anwaltliche Beratung weist transparent auf mögliche Kosten hin und prüft zunächst, ob sich ein weiteres Vorgehen im Bußgeldverfahren überhaupt sinnvoll darstellen kann.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt?

Nicht jeder Bußgeldbescheid sollte automatisch angegriffen werden. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt unter anderem von der Höhe der Geldbuße, drohenden Punkten, einem Fahrverbot, beruflichen Folgen und den Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht ab. In vielen Fällen ist eine sachliche Prüfung sinnvoller als vorschnelles Handeln. Ich gebe Ihnen zunächst eine realistische Einschätzung, ob weiteres Vorgehen aussichtsreich und wirtschaftlich vernünftig erscheint.