Unterhalt – Ansprüche zwischen Kindern, Eltern und Ehegatten

Unterhaltsansprüche spielen in vielen familienrechtlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle. Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer wem Unterhalt schuldet, in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind und wie lange eine Unterhaltspflicht besteht.

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Unterhaltsarten. Besonders häufig sind der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt zwischen Ehegatten während der Trennungszeit sowie der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung.

Die rechtliche Beurteilung hängt stets von den konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den individuellen Lebensumständen ab. Bereits kleinere Unterschiede bei der Berechnung können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe eines Unterhaltsanspruchs haben.

Kindesunterhalt

Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seine Verpflichtung regelmäßig durch Pflege und Betreuung. Der andere Elternteil leistet seinen Anteil meist in Form von Barunterhalt.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich insbesondere nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes sowie den unterhaltsrechtlichen Leitlinien und der Düsseldorfer Tabelle.

Ausgangspunkt der Berechnung ist das unterhaltsrelevante Einkommen. Dieses entspricht häufig nicht einfach dem Nettobetrag auf der Gehaltsabrechnung. Je nach Einzelfall können etwa berufsbedingte Aufwendungen, Schulden, geldwerte Vorteile oder zusätzliche Einkünfte zu berücksichtigen sein.

Unterhaltsansprüche können regelmäßig nur dann korrekt berechnet werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse offen gelegt werden. Deshalb besteht häufig ein Anspruch auf Auskunft über Einkommen und Vermögen. Wird die Auskunft verweigert, kann sie notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Unterhalt ist zudem nicht zwingend dauerhaft unverändert. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, entstehen weitere Unterhaltspflichten oder erreicht das Kind eine andere Altersstufe, kann eine Anpassung erforderlich werden. Auch der Eintritt der Volljährigkeit führt häufig zu einer vollständigen Neuberechnung.

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit kann ein Ehegatte verpflichtet sein, den anderen finanziell zu unterstützen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die wirtschaftliche Verantwortung der Ehegatten füreinander grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbesteht.

Voraussetzung ist zunächst, dass die Ehegatten getrennt leben. Außerdem muss ein Einkommensgefälle bestehen, das zu einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit eines Ehegatten führt. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt von den jeweiligen Einkünften und den persönlichen Umständen des Einzelfalls ab.

Bei der Berechnung sind regelmäßig sämtliche relevanten Einkünfte einzubeziehen. Dazu können insbesondere Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder geldwerte Vorteile gehören. Ebenso können bestimmte Belastungen und Verbindlichkeiten Einfluss auf die Berechnung haben.

Während der Trennungszeit gelten häufig noch andere Maßstäbe als nach der Scheidung. Nicht in jedem Fall besteht sofort die Verpflichtung, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten. Welche Anforderungen an die Eigenverantwortung gestellt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der bisherigen Rollenverteilung in der Ehe und der Betreuung gemeinsamer Kinder.

Nachehelicher Unterhalt

Mit der Scheidung endet grundsätzlich die gegenseitige wirtschaftliche Verantwortung der Ehegatten. Das Gesetz folgt dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Jeder geschiedene Ehegatte soll seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch nach der Scheidung Unterhaltsansprüche bestehen. Ansprüche kommen beispielsweise wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, aufgrund von Krankheit, Alters, Erwerbslosigkeit oder wegen einer erheblichen Einkommensdifferenz in Betracht.

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, muss stets anhand der konkreten Lebenssituation geprüft werden. Dabei ist insbesondere zu klären, ob dem unterhaltsberechtigten Ehegatten eine eigene Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar ist.

Ein Anspruch besteht nicht automatisch dauerhaft. Viele Unterhaltsansprüche können zeitlich begrenzt oder der Höhe nach herabgesetzt werden. Die Dauer hängt insbesondere davon ab, aus welchem Grund Unterhalt verlangt wird und welche ehebedingten Nachteile fortwirken.

Unterhaltsansprüche können außerdem durch wesentliche Veränderungen entfallen oder angepasst werden. Das kann etwa bei verbessertem Einkommen, Wegfall der Bedürftigkeit oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft relevant werden.

Unterhalt außergerichtlich klären oder gerichtlich durchsetzen

Viele Unterhaltsstreitigkeiten lassen sich außergerichtlich lösen. Häufig können bereits durch die Offenlegung der Einkommensverhältnisse und eine nachvollziehbare Berechnung tragfähige Ergebnisse erzielt werden.

Kommt eine Einigung nicht zustande, können Auskunfts-, Unterhalts- oder Abänderungsverfahren vor dem Familiengericht erforderlich werden. Dabei ist regelmäßig nicht nur die aktuelle Situation zu betrachten, sondern auch die zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Beratung zum Unterhaltsrecht in Flensburg

Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten Streitpunkten nach Trennung und Scheidung. Gleichzeitig zählen sie zu den rechtlich und rechnerisch anspruchsvollsten Bereichen des Familienrechts.

Ich berate und vertrete Mandanten bei der Geltendmachung, Abwehr und Überprüfung von Unterhaltsansprüchen. Dies umfasst insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

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10 Fragen zum Unterhalt

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich muss der Elternteil Kindesunterhalt zahlen, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht regelmäßig durch Betreuung und Versorgung des Kindes im Alltag.

Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts berechnet?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich insbesondere nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und den gesetzlichen Leitlinien der Gerichte. Häufig dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung.

Muss auch bei einem Wechselmodell Unterhalt gezahlt werden?

Betreuen beide Eltern das Kind annähernd zu gleichen Teilen, kann sich die Berechnung des Unterhalts anders darstellen als im klassischen Residenzmodell. Die konkrete Berechnung hängt von den Einkommensverhältnissen und dem Umfang der Betreuung ab.

Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt kann ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung in Betracht kommen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig ist.

Gibt es nach der Scheidung automatisch nachehelichen Unterhalt?

Nein. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich der Grundsatz der Eigenverantwortung. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich arbeitslos bin?

Arbeitslosigkeit führt nicht automatisch zum Wegfall einer Unterhaltspflicht. Entscheidend ist, ob tatsächlich Leistungsfähigkeit besteht und ob ausreichende Bemühungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden können.

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Unterhalt kann grundsätzlich nicht unbegrenzt rückwirkend geltend gemacht werden. Häufig kommt eine rückwirkende Forderung erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, zu dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde.

Muss ich über mein Einkommen Auskunft erteilen?

Unterhaltsansprüche können regelmäßig nur berechnet werden, wenn die Einkommensverhältnisse bekannt sind. Deshalb bestehen in vielen Fällen gesetzliche Auskunftsansprüche über Einkommen, Vermögen und bestimmte wirtschaftliche Verhältnisse.

Wann kann ein bestehender Unterhaltstitel geändert werden?

Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder die Lebensumstände wesentlich, kann eine Anpassung des Unterhalts in Betracht kommen. Ob eine Abänderung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Wie lange muss für ein Kind Unterhalt gezahlt werden?

Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben, etwa während einer Schul- oder Berufsausbildung.